RENTRI,
Abfallregister und MUD-Erklärung
Die Dokumentationspflichten im Abfallbereich werden heute durch das RENTRI – Registro Elettronico Nazionale per la Tracciabilità dei Rifiuti (Nationales elektronisches Register zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen) geregelt. Dieses neue öffentliche System führt schrittweise die Digitalisierung der Register für Zu- und Abgänge (Lade-/Entladeregister) sowie der Abfallbegleitscheine (FIR – Formulari di Identificazione dei Rifiuti) ein.
RENTRI ersetzt die Papierführung nach und nach anhand eines stufenweisen Aktivierungskalenders, der je nach Art und Größe der Unternehmenstätigkeit unterschiedlich ist. Nicht alle Akteure sind zur Registrierung verpflichtet; für bestimmte Kategorien bleibt die traditionelle, papierbasierte Abwicklung weiterhin zulässig.
Das System wird mit der letzten Stufe, die für den 13. Februar 2026 vorgesehen ist, vollständig in Kraft treten.
Bis dahin bestehen papierbasierte und digitale Verfahren parallel, was eine korrekte rechtliche Einordnung erfordert, um die vollständige Einhaltung der umweltrechtlichen Pflichten sicherzustellen.
Im Hinblick auf die jährlichen Mitteilungspflichten zur Abfalldatenerklärung (MUD) befindet sich der Rechtsrahmen derzeit in Überarbeitung; es werden spezifische ministerielle Maßnahmen erwartet, die Vorgehensweise und zeitliche Abläufe festlegen.
Die Unterstützung von Gruppo Santini
Il Gruppo Santini begleitet Unternehmen bei der korrekten Erfüllung umweltrechtlicher Pflichten, gewährleistet die operative Kontinuität während der Übergangsphase zu RENTRI und sorgt für eine laufende rechtliche Beobachtung der regulatorischen Entwicklungen.
Unsere Leistungen umfassen:
- Individuelle rechtliche Einordnung
- Unterstützung bei Registrierung und Aktivierung von RENTRI
- Abwicklung mit Software, die mit RENTRI interoperabel ist
- Betreuung der jährlichen Verpflichtungen
- Unterstützung bei Kontrollen und Überprüfungen