Whistleblowing-Meldungen
Die Gruppe Santini hat im Sinne des gesetzesvertretenden Dekrets vom 10. März 2023, Nr. 24, mit dem die EU-Richtlinie 2019/2023 übernommen wird, die eigenen internen Kommunikationskanäle so angepasst, dass nun der Erhalt, die Untersuchung und die Bearbeitung der Meldungen von Verstößen gegen nationale und gemeinschaftliche Bestimmungen, von denen der Hinweisgeber oder die Hinweisgeberin im Rahmen des Arbeitsumfeldes Kenntnis erlangt hat, möglich sind. Whistleblowing-Meldungen betreffen:
zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche und buchhalterische Rechtswidrigkeiten;
rechtswidriges Verhalten gemäß Gesetzesdekret 8. Juni 2001, Nr. 231, oder Verstöße gegen das Organisations- und Verwaltungsmodell;
rechtswidrige Handlungen, die in den Geltungsbereich von EU- oder nationalen Vorschriften fallen und sich auf die folgenden Bereiche beziehen: öffentliche Auftragsvergaben; Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte sowie die Prävention von Geldwäsche und von Finanzierung terroristischer Handlungen; Sicherheit und Konformität der Produkte; Transportsicherheit; Umweltschutz; Strahlenschutz und Atomkraftschutz; Lebensmittelsicherheit und Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere; öffentliche Gesundheit; Verbraucherschutz; Schutz der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen;
Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt (beispielsweise: Verstöße gegen die Wettbewerbsbestimmungen und Staatsbeihilfen);
Handlungen oder Unterlassungen, welche den Gegenstand und den Zweck der Bestimmungen der Union zunichte machen.
Ausgeschlossen sind Meldungen persönlicher Art (Beanstandungen, Forderungen oder Ansprüche, die mit einem persönlichen Interesse der hinweisgebenden Person zusammenhängen und ausschließlich deren individuelles Arbeits- oder Dienstverhältnis betreffen).
Beschäftigte, Mitglieder der Gesellschaftsorgane oder Dritte (z. B. Berater, Freiberufler, Praktikanten usw.) können auch in vertraulicher oder anonymer Form Meldungen über folgenden internen Kanal tätigen, wobei die Vertraulichkeit und Geheimhaltung absolut gewährleistet sind:
Plattform für Meldungen e-Whistle
e-Whistle
(https://whistleblowing.grupposantini.com/)
Die Meldungen werden vom zuständigen Aufsichtsorgan der jeweiligen Gesellschaft in Erfüllung der Pflichten gemäß gesetzesvertretendem Dekret vom 10. März 2023, Nr. 24 und nach Maßgabe der Datenschutzbestimmungen (VO 679/2016) verwaltet.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die ausdrücklich vom gesetzesvertretenden Dekret vom 10. März 2023 Nr. 24 geregelt werden, kann die hinweisgebende Person die Meldung auch direkt an die staatliche Antikorruptionsbehörde ANAC mit denselben Modalitäten und demselben Schutz wie bei internen Meldungen tätigen:
www.anticorruzione.it/whistleblowing